Öffnungszeiten
In unserer Kanzlei werden Freiberufler und Gewerbetreibende unterschiedlichster Rechtsformen und Größe betreut.
Wir beraten nicht nur gewinnorientierte Unternehmen sondern ebenfalls Vereine und gemeinnützige Einrichtungen aus dem Non-Profit-Bereich.
Grundlage für den Jahresabschluss ist natürlich eine Buchführung die gewissenhaft erstellt wird. Die Erstellung der Buchführung ist nicht nur das Erfassen des von Ihnen gelieferten Zahlenmaterials, vielmehr sind bei der Erfassung und Eingabe viele steuerliche Vorschriften zu beachten.
Wir arbeiten mit der DATEV eG zusammen, auf die wir uns 100 %-ig verlassen können.
Neben der klassischen Steuerberatung die täglich erbracht wird, unterstützen wir Sie unter anderem bei folgenden Ihnen vom Gesetzgeber auferlegten Pflichten:
Einnahme- Überschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG
Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung (Handels- und Steuerbilanz)
Erstellung des Anhangs
Natürlich sind wir offen und flexibel in der Kooperation mit unseren Mandaten. Einige erstellen Ihre Finanzbuchhaltung selbst auf unterschiedlichen Programmen, die wir dann in das System der DATEV einpflegen.
Zu der immer wieder gestellten Frage hinsichtlich der Vergütung der erbrachten Leistungen möchten wir auf die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) verweisen, an die wir gebunden sind.
Die Einzelheiten der StBVV lassen sich am besten in einem persönlichen Gespräch erläutern.